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Annahme von Archivalien-Bestellungen bis
14.00 Uhr für den Benutzungstag (
Sonderregelung zur Benutzung der Standesamtsregister im Stadtarchiv
)
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Aushebedauer für Archivalien der
Beständeabteilung I (bis 1945, ohne Standesamt) ca. 1 Stunde,
Beständeabteilung I - Standesamt: (
Sonderregelung ) nach Rücksprache mit dem Benutzerdienst
Beständeabteilung II (1945-1990) nach Rücksprache mit dem Benutzerdienst,
Beständeabteilung III (Archivbibliothek und zeitgeschichtliche Sammlungen) ca. 30 Minuten.
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Möglichkeiten zum
Anschluss von Notebooks im Lesesaal
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Recherchemöglichkeit zur Archivbibliothek im Lesesaal über PC
(z. Zt. noch nicht)
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Nutzung der Zeitungsauswertung
(sachthematische Zeitungsauswertung ab 1811)
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Benutzerberatung und -betreuung durch einen sachkundigen Archivmitarbeiter
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Lesegeräte zur Einsichtnahme in mikroverfilmte Tageszeitungen und andere Quellen
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Leserückvergrößerungsgeräte zur Anfertigung von Kopien aus den mikroverfilmten Archivalien
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für selbst am Rückvergrößerungsgerät von Mikrofiches angefertigte Kopien:
je DIN A 4 Blatt 0,25 €, zzgl. 2,00 € einmalige Grundgebühr
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für durch Archivbedienstete am Rückvergrößerungsgerät von Mikrofiches angefertigte Kopien: zzgl. Kosten für die aufgewandte Arbeitszeit
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Anfertigung von Fotokopien von Archivalien durch
ein Fotostudio
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Für die Benutzung der im Lesesaal aufgestellten Handbibliothek mit grundlegenden Werken zur Stadt-, Landes- und Universitätsgeschichte wird keine Benutzungsgebühr
erhoben
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Jede Benutzung bedarf der Stellung eines Benutzungsantrages, den die
Leitung des Stadtarchivs genehmigt gemäß der
Satzung für das
Stadtarchiv Frankfurt (Oder).
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Berechnung von Leistungen gemäß der
Gebührensatzung des Stadtarchivs