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Informationsblatt zum Entlassungslager »Heimkehrerlager Gronenfelde«

Nach dem Heimkehrerentschädigungsgesetz vom 16.06.2008 haben ehemalige Kriegsgefangene und internierte oder verschleppte Zivilpersonen, die nach dem 31.12.1946 in das Gebiet der SBZ/ DDR entlassen wurden, Anspruch auf Zahlung einer Einmalentschädigung.

Anträge sind zu richten an das Bundesverwaltungsamt Ref. III B 4, 50728 Köln (www.bva.bund.de). Von 1946 bis 1950 wurde ein großer Teil der ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen über Frankfurt (Oder), Heimkehrerlager Gronenfelde in die Freiheit entlassen, weshalb seit einem halben Jahr das Stadtarchiv vermehrt Anfragen zu Entlassungsnachweisen aus dem Heimkehrerlager Gronenfelde erreichen. Über dieses Lager kehrten nach einer offiziellen Angabe bei Schließung des Lagers 1.125.688 Heimkehrer über Frankfurt nach Deutschland zurück. Jeder Heimkehrer bekam einen Entlassungsschein, der die Daten der Gefangenschaft enthielt.

Da sich im Stadtarchiv heute jedoch keine Akten zum Heimkehrerlager mehr befinden, wurde ein Informationsblatt gefertigt, in dem die Einrichtungen aufgelistet sind, die evtl. beim Nachweis der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft behilflich sein können. Der Text dieses Informationsblattes ist ab sofort auch in der Homepage des Stadtarchivs – FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Stadtarchiv nachzulesen.

11.03.2010 
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